Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen von EditHouse, Gummersbacherstr. 3, 51688 Wipperfürth, E-Mail: info@theedithouse.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1.1 Allgemeines
1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber verschiedene Leistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Auftraggeber. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggeber zuwiderläuft.
1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

1.2 Mitwirkungspflichten des Auftraggeber
1.2.1 Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Auftraggeber und/oder die vom Auftraggeber selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Auftraggeber bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
1.2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Logos etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
1.2.3 Der Auftraggeber ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Leistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Auftraggeber diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto- Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – vom Auftragnehmer zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggeber entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
1.2.6 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
1.2.7 Der Auftraggeber ist berechtigt, pro Credit maximal 10 Minuten Rohmaterial hochzuladen. Sollte das Rohmaterial pro Credit 10 Minuten überschreiten, wird dem Auftraggeber für jede begonnene Überschreitung um weitere 10 Minuten ein halber Credit von den insgesamt verfügbaren Credits für den laufenden Monat abgezogen. Der Auftragnehmer behält sich vor, das überschrittene Rohmaterial erst nach der Anpassung der Credits zu bearbeiten.

1.3 Nutzung von Videocredits für Videoerstellung in einem Paket
1.3.1⁠ ⁠Ein Credit entspricht der Erstellung eines Videos mit einer Laufzeit von maximal 60 Sekunden.
1.3.2⁠ ⁠Für jedes Video, dessen Laufzeit 60 Sekunden überschreitet, wird dem Auftraggeber ein zusätzlicher Credit berechnet.
1.3.3 ⁠Die Laufzeit eines Videos wird ab der ersten Sekunde gezählt, einschließlich aller Intro- und Outro-Elemente.

1.4 Gültigkeit und Nutzung von Credits
⁠1.4.1 Im Rahmen dieses Vertrags erhält der Auftraggeber monatlich eine bestimmte Anzahl an Credits zur Nutzung der vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer.
⁠1.4.2 Die Credits sind ausschließlich im jeweiligen Abrechnungsmonat gültig und verfallen am Ende des laufenden Rechnungsmonats automatisch, sofern sie nicht genutzt wurden. Eine Übertragung auf Folgemonate ist ausgeschlossen.
⁠1.4.3 Eine Rückerstattung oder Anrechnung nicht genutzter Credits ist nicht möglich.
⁠1.4.4 Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die bereitgestellten Credits innerhalb des jeweiligen Monats zu nutzen.

1.5 Lieferfristen und Bearbeitungszeit
1.5.1 Bearbeitungszeitraum: Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Eingang der vollständigen und verwertbaren Materialien durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer. Die Fristen betragen:

- 5 Tage für bis zu 30 Videos
- 7 Tage für bis zu 60 Videos
- 10 Tage für bis zu 90 Videos

1.5.2 Der Auftraggeber kann mehrere Aufträge gleichzeitig einreichen, sofern die Gesamtzahl der Videos innerhalb eines Bearbeitungszeitraums die maximal zulässige Menge nicht überschreitet. Werden Videos nachträglich eingereicht, sodass die Gesamtmenge innerhalb des laufenden Bearbeitungszeitraums überschritten wird, beginnt die Bearbeitungsfrist für diese Videos erst nach Abschluss des vorherigen Auftrags. Eine parallele Bearbeitung mehrerer Aufträge mit überschneidenden Fristen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Summe der Videos bleibt innerhalb des verfügbaren Kapazitätsrahmens.
1.5.3 Änderungen an der Deadline: Falls es durch eine verspätete Lieferung von Materialien oder Änderungswünsche zu Verzögerungen kommt, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

1.6 Revisionen und Korrekturen
1.⁠6.1 ⁠Die erste Revision eines Videos ist kostenfrei, sofern diese innerhalb der vereinbarten Korrekturfristen erfolgt und keine Fehler seitens des Auftragnehmers vorliegen.
1.6.2 ⁠Zusatz-Credits für Revisionen: Jede weitere 2 Revision nach der ersten erfordert einen weiteren Credit. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen verlangt, die nicht auf Fehler seitens des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
1.6.3 ⁠Fehler des Auftragnehmers: Wenn das Video aufgrund eines vom Auftragnehmer verursachten Fehlers (z. B. falsche Farbwahl, falsche Umsetzung von Vorgaben) nachgebessert werden muss, fällt keine zusätzlicher Credit an.
1.6.4⁠ ⁠Gültigkeit der Revision: Eine Revision ist nur dann notwendig, wenn eine berechtigte Änderung am Video gewünscht wird, die den ursprünglich vereinbarten Anforderungen entspricht. Änderungen, die durch Missverständnisse oder ungenaue Vorgaben seitens des Auftraggebers entstehen, können nicht als Fehler seitens des Auftragnehmers gewertet werden.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
Erstellung von Texten / Copywriting, Mediengestaltung, Webseitenerstellung, Schaltung von Werbeanzeigen
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

3.1 Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

3.2 Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordern. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs.2 S.1 BGB wird auf 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

3.3 Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

3.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
3.4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Auftraggeber – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
3.4.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Auftraggeber zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
3.4.3 Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der vom Auftragnehmer erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Auftraggeber hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

3.5 Vertraulichkeit
3.5.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggeber oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
3.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

4. Haftung / Freistellung
4.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
4.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Auftraggeber gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

5. Vertragsdauer und Kündigung
5.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
5.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Auftraggeber zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

6. Schlussbestimmungen
6.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
6.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
6.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
6.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. BestandsAuftraggeber werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der BestandsAuftraggeber nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.